Wir sind zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen, privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe berechtigt. Die Kosten für eine Beratung oder Vorgespräche trägt Ihre Krankenversicherung.
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, bringen Sie bitte Ihre Chipkarte zum ersten Gespräch mit. Eine ärztliche Überweisung ist sinnvoll, aber unbedingt nur dann erforderlich, wenn Sie Teilnehmer eines Hausarztvertrages sind.
Von den gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe werden ohne weitere Formalitäten die Kosten für einige Gespräche übernommen, in denen geprüft werden kann, ob eine längerfristige Psychotherapie erforderlich ist. Wenn sich dies ergibt, stellen wir für Sie anschließend einen Psychotherapieantrag zur Sicherung der Kostenübernahme.
Wenn Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind, sollten Sie prüfen, welche psychotherapeutischen Leistungen Ihr Versicherungstarif abdeckt. Die Anzahl erstattungsfähiger Psychotherapiesitzungen kann sich von Tarif zu Tarif unterscheiden.
Natürlich können Sie die Kosten für die Behandlung im Rahmen einer individuellen Vereinbarung auch selbst tragen.